Wer in einem Mietshaus wohnt und täglich durch das Treppenhaus muss, möchte dies auch sicher tun. Dafür gibt es Treppengeländer, welche nach DIN, also der Deutschen Industrie Norm, hergestellt und befestigt sein müssen. Welche Regeln gelten und was ist auch im privaten Hausbau zu beachten?
Was ist ein Geländer?
Ein Geländer ist nichts anderes, als eine Absturzsicherung an der offenen Seite des Treppenhauses. Diese Vorschrift, dies anzubringen, greift bereits bei einer Absturzhöhe von einem Meter. Zusätzlich dazu, sind ab drei Treppenstufen, auch Handläufe anzubringen. Ein passender Edelstahl Handlauf zum Beispiel sorgt für einen sicheren Halt und eine Führung der Treppe. Geländer schützen hingegen vor dem Herabfallen von Personen und schwereren Gegenständen und fangen gleichzeitig seitliche Kräfte auf. Diese entstehen zum Beispiel durch das Anlehnen einer Person am Geländer.
DIN 18065 sagt was genau aus?
Diese DIN regelt ganz klar, welche Grundlagen ein Geländer haben muss und wann es verbaut werden muss. So muss ein Geländer, in einem Haus mit mehr als zwei Wohnungen installiert sein. Dabei ist darauf zu achten, dass der Abstand zum Treppenlauf oder dem Treppenpodest nicht mehr als 6cm betragen darf. Auch die Geländerunterkante muss soweit heruntergezogen sein, dass ein Durchrutschen vermieden wird. Auch die Absturztiefe ist entscheidend. Die DIN 18065 sagt klar aus, dass bei einer Absturztiefe von maximal 12 Metern, das Geländer eine Hohe von mindestens 90 cm haben muss. Bei einer höheren Absturzhöhe muss das Geländer mindestens 110cm betragen.
Ausnahmen der DIN 18065
In Häusern mit maximal zwei Wohnungen und für Treppen innerhalb der Wohnung, gelten diese Vorschriften jedoch nicht. Ebenso bei nicht notwendigen Treppen. Notwendige Treppen, wie zum Beispiel in Treppenhäusern oder Fluchtwegen, fallen nicht unter diese Ausnahmen.
Schutz für Kleinkinder
Die Deutsche Industrie Norm 18065 behandelt auch das Thema Sicherheit für Kinder. Es gelten grundsätzliche Sicherheitsmaßnahmen, welche ein Durchrutschen oder Überklettern, unmöglich machen sollen. So dürfen vertikale Gitterstäbe nicht weiter als 12 cm und horizontale Stäbe nicht weiter als 20-25 mm auseinanderstehen. Auch sind Platten vorzustellen, welche auch aus Glas sein können.
Auch Handläufe unterliegen der DIN 18065
Geregelt werden dort, die Eigenschaften die ein höhenversetzter oder unterbrochener Handlauf haben darf. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um einen Edelstahl Handlauf handelt, oder einen aus Holz oder anderem Material. In Treppenhäusern sollen die Handläufe in der Regel durchgehend verbaut sein. Bei oben genannten Wohnungen und Häusern mit maximal zwei Wohnungen, darf der Handlauf an den Ecken unterbrochen sein. Dabei darf die Handlaufunterbrechung nicht mehr als 20 cm betragen. Auch darf der ankommende Handlauf nicht höher liegen als der weiterführende Handlauf, damit Verletzungen ausgeschlossen werden können..
Fazit: Auch bei Geländern und Handläufen muss man einiges beachten, was der Sicherheit geschuldet ist. Auch der Schutz der Kinder in Treppenhäusern ist in der DIN 18065 geregelt und festgelegt. Nach dieser sollte man sich unbedingt richten.
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