Die meisten Personen haben bereits einen oder mehrere Verträge über Mietwohnungen abgeschlossen. Für gewöhnlich entstehen dabei keine Komplikationen. Treten allerdings während der Mietzeit oder im Zuge einer Kündigung des Mietvertrages Probleme auf, ist der Gang zum Rechtsanwalt unerlässlich, denn das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Viele Facetten und Fachbegriffe wie Mietwohnrecht oder gewerbliches Mietrecht sind unbekannt und bedürfen einer Erklärung.
Mietwohnrecht
Mietwohnrecht bedeutet, dass jemand befristet oder auf Lebenszeit eine Immobilie bewohnen darf. In den meisten Fällen wird jedoch ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Die Parteien vereinbaren dabei, dass die jeweilige Person in der Wohnung oder in dem Haus wohnen darf, solange sie lebt. Das Wohnrecht kann gegen eine monatliche Zahlung oder gänzlich unentgeltlich erfolgen. Zudem ist das Wohnrecht an eine bestimmte Immobilie gebunden. Ein lebenslanges Wohnrecht wird zur Sicherheit aller Beteiligten im Grundbuch festgehalten. Der Inhaber des Wohnrechtes darf nicht gekündigt oder vor die Tür gesetzt werden.
In vielen Familien wird so ein lebenslanges Wohnrecht abgeschlossen. Oftmals möchten Eltern den Kindern das Haus samt Grundstück überlassen, aber diese vor der Erbschaftssteuer bewahren. Also wird den Kindern schon zu Lebzeiten das Haus überschrieben. Dafür erhalten die Eltern oftmals ein lebenslanges Wohnrecht.
Auch ein üblicher Mietvertrag kann auf Lebenszeit geschlossen werden. Der Unterschied zum lebenslangen Wohnrecht liegt dann darin, dass im Mietvertrag eine monatliche Zahlung in Höhe einer vereinbarten Miete festgeschrieben ist und ein lebenslanges Wohnrecht auch unentgeltlich erfolgen kann.
Nießbrauchrecht
Ein Nießbrauchrecht ist ähnlich wie ein lebenslanges Wohnrecht ein Nutzungsrecht an der jeweiligen Immobilie. Das Wohnrecht beinhaltet lediglich das Objekt selbst zu bewohnen. Untervermietungen sind beispielsweise darin nicht enthalten. Ein Nießbrauchrecht dagegen gibt dem Nutzer das Recht, auch Nutzungen aus der Immobilie zu ziehen. Das bedeutet, dass die Wohnung vermietet werden kann und der Inhaber des Nießbrauchsrechts die Mietzahlungen erhält.
Im Gegenzug dazu muss der Inhaber des Nießbrauchsrechts für alle öffentlichen Lasten wie der Grundsteuer, Straßenreinigungs- oder Müllgebühren aufkommen.
Gewerbliches Mietrecht
Wer sich mit einem Geschäft selbstständig macht, braucht in der Regel auch einen Gewerberaum. Dabei muss beachtet werden, dass das Gewerbemietrecht nicht mit Mietverträgen für Wohnungen gleichgesetzt werden kann, denn an dem Mietvertrag für den Gewerberaum hängt üblicherweise oftmals die gesamte wirtschaftliche Existenz der jeweiligen Person. Einige spezielle Schutzvorschriften aus dem Mietrecht wie der Kündigungsschutz oder Regelungen zur Erhöhung der Miete sind nur auf Mietverträge über Wohnraum anwendbar. Demzufolge sind gewerbliche Mietverträge frei vereinbar und nicht so stark reglementiert. Dennoch existieren viele Aspekte, die bei der Anmietung beachtet werden müssen. Wer also mit dem Gedanken spielt, einen Gewerberaum anzumieten, sollte sich im Vorfeld von einem Anwalt für Gewerbemietrecht beraten lassen.
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