Fenster austauschen in der Mietwohnung – wann muss der Vermieter zahlen?

Fenster

Haben Sie sich jemals gefragt, wer die Kosten für den Austausch defekter Fenster in Ihrer Mietwohnung übernehmen muss? Das Mietrecht ist ein weites Feld, und es kann leicht verwirrend sein, in welchen Fällen der Vermieter die Kosten zu tragen hat und wann eine Modernisierungsmaßnahme zur Mieterhöhung führen kann.


Die Nutzungsgewährleistungspflicht des Vermieters verpflichtet ihn, für mangelhafte Fenster, die Undichtigkeiten, Zugluft oder Feuchtigkeitsschäden verursachen, aufzukommen1. Mieter haben in solchen Fällen ein Anrecht auf Modernisierung und müssen über sämtliche Bau- und Baunebenkosten informiert werden. Sollte der Austausch oder die Modernisierung der Fenster den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, ist eine Mieterhöhung von bis zu 11% der Modernisierungskosten pro Jahr zulässig12.

Es ist die Pflicht und Verantwortung des Vermieters, solche Maßnahmen zu organisieren, wobei die Kosten für notwendige Reparaturen und Instandsetzungen nicht an den Mieter weitergegeben werden dürfen1. Dies gewährleistet, dass die Wohnungsqualität erhalten bleibt und mögliche Wohnungsmängel, die zu einer Mietminderung führen könnten, vermieden werden.

Wann ist der Austausch der Fenster notwendig?

Die Notwendigkeit einer Fenstermodernisierung ergibt sich oft aus verschiedenen Mängeln, die den Wohnkomfort und die Sicherheit beeinträchtigen. Besonders ältere Fenstertypen erfüllen häufig nicht mehr die heutigen Anforderungen an Energieeffizienz und Schallschutz. Auch schlechter Wärmeschutz und Einbruchschutz sind Gründe für einen Austausch.

Mietwohnung

Häufige Mängel und Probleme

Mängel, die den Austausch von Fenstern notwendig machen, umfassen undichte Fenster, schlechte Wärmedämmung, Schimmelbildung und unzureichenden Einbruchschutz. Ein weit verbreiteter Grund ist die mangelhafte Wärmeschutzfähigkeit, die sich durch erhöhte Heizkosten bemerkbar macht. Ein U-Wert unter 1,0 gilt als gute Isolierung für Fenster, während der gesetzlich vorgeschriebene Wert für neue Fenster bei 1,3 liegt3. Zudem führen veraltete Fenstertypen zu einem unzureichenden Schallschutz, was das Wohlbefinden in der Wohnung stark beeinträchtigen kann.

Prüfmethode: Der Flammentest

Um festzustellen, ob Fenster undicht sind, kann der Flammentest helfen. Dabei wird mit einer kleinen Flamme, z.B. einem Feuerzeug, entlang der Fensterdichtungen gefahren. Flackert die Flamme, weisen die Fenster undichte Stellen auf. Dies zeigt, dass eine Fenstermodernisierung notwendig ist, um die Energieeffizienz zu verbessern und Heizkosten zu senken.

Die Auswahl der richtigen Fenstertypen spielt eine zentrale Rolle. Materialien wie Holz, Kunststoff oder Aluminium bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile in Bezug auf Wärmeschutzfenster und Langlebigkeit. Bei der Kombination von Fensteraustausch und Fassadendämmung können Förderprogramme wie die KfW in Anspruch genommen werden, um Energieeinsparungen zu maximieren und Schäden wie Schimmelbildung zu vermeiden3. Auch Aspekte wie Schallschutz und Einbruchschutz sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Kriterium Alte Fenster Neue Fenster
Wärmeschutz (U-Wert) Hohe Werte, mehr als 1,4 U-Wert unter 1,3
Schallschutz Unzureichend Optimiert
Einbruchschutz Mangelhaft Verbessert
Langlebigkeit Begrenzt Erhöht

Pflichten des Vermieters in der Mietwohnung

Die Instandhaltungspflicht ist eine der wichtigsten Vermieterpflichten. Vermieter müssen für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen aufkommen; für Kleinreparaturen, die vom Mieter getragen werden, liegt die Obergrenze bei etwa 75 Euro4. Das hohe Maß an Wohnungsqualität muss gewährleistet sein, was einschließt, dass Schäden wie abgenutzte Fußböden oder beschädigte Fensterfassungen behoben werden müssen4.

Bei der Beseitigung von Schimmel hängt die Kostenübernahme davon ab, wer die Ursache nachweisen kann, sei es Vermieter oder Mieter4. Um die Gebrauchsgewähr zu gewährleisten, müssen Vermieter sicherstellen, dass keine Gefahren in der Wohnung oder in Gemeinschaftsräumen bestehen. Dies wird durch regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten erreicht4. Zudem sind Vermieter verpflichtet, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen, die über die umlagefähigen Betriebskosten informiert4.

Für das Bereitstellen der Heizung müssen Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung während der Heizperiode auf mindestens 20 Grad beheizt werden kann. Andernfalls kann der Mieter die Miete mindern4. Die Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ein- oder Auszug erfolgen. Sollten vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, kann der Mieter Mietminderungsrecht in Anspruch nehmen, basierend auf dem Ausmaß des Mangels4.

Die Pflichten des Vermieters sind weitreichend und tragen maßgeblich zur Erhaltung der Wohnungsqualität bei. Besonders bei älteren Wohnungen sind regelmäßige Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen unerlässlich. Durch das Einhalten dieser Pflichten schaffen Vermieter ein sicheres und angenehmes Wohnklima für ihre Mieter, was langfristig den Wert der Immobilie erhält und die Zufriedenheit der Mieter steigert.

Kosten und Finanzierung der Modernisierung

Die Modernisierungskosten einer Wohnung beziehen sich auf Arbeiten, die den Wert steigern, Wohnraum schaffen oder Energie und Wasser sparen5. Umfassende Maßnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung, Installation einer Solaranlage oder Umstellung auf eine Gasheizung mit Warmwasserversorgung sind typische Modernisierungsprojekte, die laut § 555b BGB unter diese Kategorie fallen5.

Bei der Finanzierung der Fenstermodernisierung ist es wichtig, die Baukosten sowie Nebenkosten zu berücksichtigen. Kosten für Baumaterialien, Handwerkerleistungen und Renovierungen zählen zu den Modernisierungskosten und können auf den Mieter umgelegt werden, während Kreditkosten und Verwaltungsgebühren nicht umlegbar sind5. Die Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungskosten darf erst nach Abschluss der Modernisierung erfolgen und erfordert die Zustimmung des Mieters, insbesondere wenn eine Anpassung der Miete zur ortsüblichen Vergleichsmiete angestrebt wird5.

Pro Jahr können maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden, jedoch sind diese Umlagemöglichkeiten durch Kappungsgrenzen beschränkt5. Dies bedeutet, dass beispielsweise maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren umgelegt werden dürfen, oder 2 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren, wenn die derzeitige Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt5. Seit dem 1. Januar 2019 haben Vermieter das Recht, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 8 Prozent jährlich auf die Miete umzulegen, wobei diese Regelung ab dem 1. Januar 2024 für Heizungsanlagen noch restriktiver geworden ist, indem maximal 10 Prozent der Kosten umgelegt werden dürfen, jedoch nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter und Monat6.

Um eine optimale Finanzierung zu gewährleisten, sollten Vermieter sich über Förderprogramme, wie die der KfW für energetische Sanierungen, informieren. Diese Programme können einen erheblichen Teil der Kosten decken und sind speziell für Maßnahmen wie die Fenstererneuerung vorgesehen. Hierbei ist es ratsam, vor der Beauftragung von Handwerksbetrieben Fördermittel zu beantragen und verschiedene Angebote einzuholen. Besonders wichtig ist es, die Fassadendämmung auf die neuen Fenster abzustimmen, um Folgeschäden wie Schimmel zu verhindern.

Bildnachweis: ronstik/Adobe Stock

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