Unfall und Schuldfrage – Setzen Sie auf Expertenwissen!

Beratung durch Rechtsanwältin

Die Folgen nach einem Verkehrsunfall sind oft sehr komplex und der Schaden in der Regel sehr hoch. Oft stellt sich auch die Frage, wer eigentlich Schuld hat und wer die Kosten trägt. Vieles klären dabei die Versicherungen untereinander, aber fast immer kann es sich lohnen einen Rechtsanwalt als Experten zu Rate zu ziehen.

Doch der Weg zu einem Rechtsanwalt fällt vielen nicht leicht, denn in der Regel ist dann Streit mit der Gegenpartei vorprogrammiert. Dennoch sollte jeder auf dieses Recht bestehen, selbst wenn der Unfall eigen verschuldet ist. Wichtig ist allerdings den Anwalt frühzeitig zu konsultieren, bevor schon irgendwelche Meldungen eingereicht oder Fragen beantwortet wurden. Im Zweifel kann es sich auch lohnen, vorerst bei Anwesenheit der Polizei die Aussage zu verweigern.

Ein Anwalt bei einem selbstverschuldeten Unfall

Wer einen Autounfall verursacht hat, für den übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten, die beim Unfallgegner entstanden sind. Nach der Schadensmeldung und Prüfen des Unfallberichts, wird die Regulierung des Schadens von der Versicherung eingeleitet. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kann ein beauftragter Anwalt die Kosten senken, denn es kann geprüft werden, ob die gegnerische Partei vielleicht eine Teilschuld trägt. Wenn dies der Fall ist, kann man selbst Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und unter anderem auch einen bezahlten Leihwagen erhalten. Außerdem kann der beauftragte Rechtsanwalt (Siehe: Anwalt Unfall Köln) die gesamte Korrespondenz mit der eigenen und mit der generischen Versicherung übernehmen.

Ein Anwalt beim unverschuldeten Unfall

Auch wenn man sich mit dem Unfallgegner einig ist, dass man am Unfall nicht schuld ist, so sollte man trotzdem einen Anwalt beauftragen. Der Anwalt kann dabei unterstützen, ein Schmerzensgeld oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen. Laut Bundesgerichtshof hat jeder das Recht, sich nach einem Unfall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Auch kann der Anwalt bei einem nicht verschuldeten Unfall die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen übernehmen.

Wer übernimmt die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?

Nicht in jedem Fall muss man nach einem Unfall die Anwaltskosten selbst tragen. Zudem muss entsprechend der Schuldfrage geklärt werden, wessen Versicherung die Anwaltskosten trägt. Tritt bei einem selbst keine Schuld ein, so übernimmt die Anwaltskosten üblicherweise die gegnerische Versicherung. Bekommt man eine Teilschuld, wird auch nur ein Teil der Kosten übernommen. Bekommt man die volle Schuld, so müssen die Kosten selbst getragen werden, aber natürlich nur dann, wenn man eigenständig einen Anwalt beauftragt. Kümmert sich die Versicherung um den Anwalt, dann übernimmt diese auch die Kosten. Im besten Fall besitzt man allerdings eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, Diese übernimmt die Kosten unabhängig davon, ob man schuld ist oder nicht.

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